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Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung

Korruptionsprävention

Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung

Die Landesregierung hat seit 1996 verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Verhütung und Bekämpfung von Korruption zu intensivieren. Aus diesem Anlass beschloss der Ministerrat bereits am 8. Oktober 1996 die Einrichtung der "Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung" - KGK - beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Als ständiges Mitglied ist auch das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg in der KGK vertreten.

Aufgabe und Zielsetzung der KGK ist, die Zusammenarbeit aller mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption befassten Behörden und Stellen im Interesse eines wirksamen Vorgehens gegen Korruption sicherzustellen und auszubauen.

Die Geschäftsstelle KGK ist wie folgt erreichbar:

Tel.: 0711 5401 3951
Fax: 0711 5401 2305
E-Mail: kgk@polizei.bwl.de

Auf der Internetseite der KGK sind unter dem nachfolgenden Link weitergehende Informationen enthalten.

Einführung eines Vertrauensanwalts zur Korruptionsverhütung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg

Mit der Einrichtung der Institution des Vertrauensanwalts ist ein weiterer Baustein im vorhandenen Maßnahmenkatalog des Landes zur Korruptionsprävention erfolgt. Das Innenministerium hat für das Land eine Rahmenvereinbarung mit Rechtsanwalt Dr. Abele, Schorndorf, geschlossen, welcher sich das Ministerium für Finanzen für seinen Geschäftsbereich per Einzelvertrag angeschlossen hat. Der Vertrauensanwalt zur Korruptionsverhütung steht allen Bürgern, Beschäftigten und Geschäftspartnern der Landesverwaltung als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Diese unabhängige Anlaufstelle außerhalb der Verwaltung kann ab sofort wegen möglicher korruptionsrelevanter Vorgänge kontaktiert werden.

Weitergehende Informationen zur Tätigkeit des Vertrauensanwalts von Herrn
Michael Rohlfing
Zerrennerstraße 11
75712 Pforzheim
sind der Homepage der Kanzlei unter nachfolgendem Link zu entnehmen.

Das Merkblatt des Ministeriums für Finanzen zur Einführung des Vertrauensanwalts beschreibt die Zielsetzung sowie die wesentlichen Inhalte der Tätigkeit und enthält die Ansprechpartner im Ressort.