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Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung

Er­klä­rung zur Bar­rie­re­frei­heit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: März 2021) gilt für die aktuell im Internet unter www.vbv-bw.de erreichbare Internetseite der staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung.

Die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung arbeitet intensiv daran, die Zugänglichkeit ihrer Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) weiter zu verbessern. Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, wird die Barrierefreiheit der Internetseite vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund getestet. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
  • Videos: Die eingebundenen YouTube-Videos sind barrierefrei erreich- und bedienbar. Jedoch fehlen eine Untertitelung und Audiodeskription. Bei künftigen Videoinhalten werden die Untertitelung und Audiodeskription ergänzt.
  • Bilder und Grafiken: Einige Bilder und Grafiken haben keine Alternativtexte. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Alternativtexte nachträglich einzupflegen.

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.vermoegenundbau-bw.de aufgefallen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und eine entsprechende Rückmeldung geben. 

Falls die Oberfinanzdirektion Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 wird hingewiesen.